Sitzungssaal Schloss

Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 02.10.2024

Bauantrag Fl. Nr. 673/7, Gemarkung Birk; Ausbau des Dachgeschosses und Umnutzung zur Ferienwohnung


Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Schamelsberg“ 

Beschluss:
Der Gemeinderat Emtmannsberg beschließt die Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Schamelsberg“. Die Unterlagen vom 02.10.2024 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 04.09.2024

Bauantrag Fl. Nr. 165, Gemarkung Emtmannsberg; 
Neubau einer Kälber- und Lagerhalle


Haushalt 2024; Änderungen

1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3. Beschuss
Der Beschluss zum Haushalt 2024 vom 27.03.2024 wird hiermit aufgehoben.
 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 03.07.2024

Kindertageseinrichtung Emtmannsberg; Gebührenerhöhung, Öffnungszeiten; Zusatzkräfte    
Beschluss:
Gebührenanpassung:
Die Gebühren werden zum 01.09.2024 wie folgt angehoben:
Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September bis einschließlich August):
    a)    für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
    bisher    neu
    - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden     110,-- Euro    137,50
    - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    125,-- Euro    156,25
    - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    140,-- Euro    175,--
    - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    155,-- Euro    193,75
    - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     170,-- Euro    213,15
    - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    190,-- Euro    237,50
    - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    210,-- Euro    262,50
    - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    230,-- Euro    288,75
    - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    255,-- Euro    318,75
    - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    280,-- Euro    351,--

    b)    für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):
    - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     110,-- Euro    137,50
    - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    121,-- Euro    151,25
    - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    133,-- Euro    166,40
    - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    147,-- Euro    183,75
    - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    161,-- Euro    202,15
    - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    177,-- Euro    222,40
    - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    195,-- Euro    244,65

    c)    für Schulkinder:
    - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden    65,-- Euro    81,25
    - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    75,-- Euro    93,75
    - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden     85,-- Euro    106,25
    - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    105,-- Euro    131,25
    - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    120,-- Euro    150,--
    - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    135,-- Euro    168,75
    - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    150,-- Euro    187,50
    - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    165,-- Euro    206,25
    - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunde    180,-- Euro    226,90
    - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    195,-- Euro    249,60

Das Spielgeld wird auf 4,-- Euro pro Kind und Monat angehoben.

Verpflegungsgeld:
Ab 01.09.2024 wird für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld in Höhe von 3,90 Euro zuzügl. des geltenden Mehrwertsteuersatzes berechnet. Die Festsetzung des Verpflegungsgeldes erfolgt zukünftig durch Beschluss des Gemeinderates. Abbestellung täglich bis 7.30 Uhr. Die Abbestellmodalitäten sind in der Hausordnung zu regeln.

Die Satzung ist anzupassen.

Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung Emtmannsberg wird ab 01.09.2024 wie folgt angepasst:
Montag bis Donnerstag von 6.45 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 6.45 Uhr bis 15.00 Uhr.

Beschäftigung von Zusatzkräften:
Der Beschäftigung von Zusatzkräften (Assistenzkräften) wird zugestimmt. Die Fördermittel sind auszuschöpfen.


Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Antrag auf Bezuschussung von Anschaffungen    
Beschluss:
Es wird ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 15 % der veranschlagten Kosten in Höhe von 2.900,01 €, d.h. 15 % aus 2.900,01 € = 435,00 €, gewährt. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Rechnungsbeleges ausgezahlt. Diese Mittel sind eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Die Mittel sind im Haushalt 2024 nicht vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt nach Haushaltslage und Haushaltsgenehmigung.


Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen    
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Emtmannsberg werden keine Einwände gegen die Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen erhoben.
Das VRG 124 Seidwitz-Nordost Erweiterung (Stadt Creußen) grenzt an das Gemeindegebiet Emtmannsberg an. Beim späteren Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen sind die Auswirkungen, insbesondere Immissionen, auf die umliegende (Wohn-)Bebauung (OT Birk und OT Eichschlag) zu prüfen und zu bewerten.


Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg    
Beschluss:
Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.

 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 15.05.2025

Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Emtmannsberg;
Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Emtmannsberg wird nach dem Einpflegen der Änderungen als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Bauvoranfrage Fl. Nr. 658/2, Gemarkung Birk (Ortsteil Unterölschnitz); 
Errichtung einer Gartenhütte    


Bauantrag Fl. Nr. 84/2, Gemarkung Schamelsberg; Errichtung einer Lagerhütte

 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 27.03.2024

Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Emtmannsberg des Gemeinderates Johannes Schrödel gem. Art.19 Abs. 1 GO    
Beschluss:
Dem Antrag des Gemeinderats Johannes Schrödel auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit sofortiger Wirkung stattgegeben. Der Erste Bürgermeister hat den Listennachfolger mit Schreiben vom 01.02.2024 verständigt. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich angenommen und die Bereitschaft zur Eidesleistung erklärt. Der Listennachfolger ist im Anschluss zu vereidigen.


Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Alexander Keller, in den Gemeinderat der Gemeinde Emtmannsberg    
Beschluss:
Herr Alexander Keller wird als Listennachfolger der UBL für Gemeinderat Johannes Schrödel in den Gemeinderat der Gemeinde Emtmannsberg mit sofortiger Wirkung berufen.

Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Alexander Keller, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)    
Gemeinderatsmitglied Alexander Keller leistet den Eid gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).


Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien infolge des Ausscheidens des Gemeinderates Johannes Schrödel aus dem Gemeinderat    
Beschluss:
Gemeinderat Alexander Keller übernimmt die Ausschusssitze des ausgeschiedenen Gemeinderates Johannes Schrödel vollständig und unverändert.


Haushalt 2024; Erlass der Haushaltssatzung    
1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Fortführung Haushaltskonsolidierung    
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Die Verantwortlichen der gemeindlichen Einrichtungen sind über die Situation zu unterrichten und werden weiterhin zum Sparen angehalten.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Herrmannsdörfer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 04.10.2023

2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:


Die während der öffentlichen Auslegung zur. 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ in der Fassung vom 03.07.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Emtmannsberg                           

a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und

Behandlung der Niederschriften.

Beschluss zu a)


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

b) Feststellung der Jahresrechnung

Beschluss zu b):


Die Jahresrechnung der Gemeinde Emtmannsberg für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.

c) Entlastung

Beschluss zu c):


Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.

 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 05.07.2023

Bericht Seniorenbeauftragter - Seniorenbeirat

Beschluss:


Der Gemeindet unterstützt die Gründung eines Seniorenbeirates. Eine Gründungsversammlung soll noch 2023 stattfinden.

Über die Entsendung von Gemeinderatsmitgliedern wird noch gesondert beschlossen.


2. Änderung des Bebauungsplans "Sandäcker III" im Bereich der Fl. Nr. 240/2 Teilfläche, Gemarkung Emtmannsberg, im vereinfachten Verfahren; Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ im Bereich der Fl. Nr. 240/2 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren. Der Entwurf vom 03.07.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


Bebauungsplan "Birk" mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Einstellung des Verfahrens

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Einstellung der Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Birk“ im Bereich der 388/2 und 388/3, beide Gemarkung Birk, mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans.


Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg

Beschluss:

Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.

 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 05.04.2023

Haushalt 2023; Änderungen

Beschluss 1:


Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch

beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden

gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.

Beschluss 2:

Der Beschluss zum Haushalt 2023 vom 01.03.2023 wird hiermit aufgehoben.


Widmung Fl.Nr. 210/3, Gemarkung Schamelsberg, zur Ortsstraße "Flurstraße" in Schamelsberg

Beschluss:


Die bestehende öffentliche Verkehrsfläche auf Fl. Nr. 210/3, Gemarkung Schamelsberg, wird als Fortführung der Fl. Nr. 54/1 t, Gemarkung Schamelsberg, zur Ortsstraße gewidmet. Das formelle Verfahren ist durch die Verwaltung fortzuführen. Das Bestandsblatt Nr. 40 ist zu

ergänzen und abzuändern. Straßenbaulastträger für die Fl. Nr. 210/3, Länge 0,184 km, Gemarkung Schamelsberg, ist die Gemeinde Emtmannsberg.


Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028

Beschluss:


Gegen die vorgeschlagenen Bewerber bestehen keine Einwände oder Ausschlussgründe. Die Bewerber der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen sind dem Amtsgericht Bayreuth nach öffentlicher Bekanntgabe zu übermitteln.


Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen; Gewichtungsfaktor

Beschluss:


Die Gemeinde Emtmannsberg fördert Kinder im Bereich Kinderkrippe sowie auch Kindergarten bei Vollendung des dritten Lebensjahres jeweils bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor 2,0. Gleiches gilt auch für Gastkinder.


Ergebnis Gigabit-Markterkundung Emtmannsberg und anschließendes Auswahlverfahren

a) Breitbandausbau; Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern – BayGibitR; Festlegung der Erschließungsgebiete und Rahmenbedingungen zum Start des Auswahlverfahrens

Beschluss zu a):


Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Ausbauumfang – 9 Erschließungsgebiete mit

insgesamt 144 Anschlüssen – zu. Die Beratungsfirma Breitbandberatung Bayern GmbH wird beauftragt, die Module 3 und 4 auf dem Portal des Breitbandzentrums einzustellen und das Auswahlverfahren auf der Plattform aumass abzuwickeln. Nach Ablauf des Auswahlverfahrens werden dem Gemeinderat das Ergebnis der Angebotsbewertung sowie eine Vergabeempfehlung vorgelegt.

Wertungskriterien eingehender Angebote: Wirtschaftlichkeitslücke 100%

Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke 0,9 Mio. €

Mit dem Einstieg in das weitere Auswahlverfahren gemäß Angebot vom 20.03.2023 besteht

Einverständnis.

b) Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023;

Beschluss für den Einstieg und Umsetzung der Markterkundung

Beschluss zu b):


Für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf Basis der gültigen Richtlinie erteilt die Gemeinde Emtmannsberg der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes vom 29.03.2023 in Höhe von 9.014,25 € brutto den Auftrag.

 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 01.03.2023

Umsetzung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Sandäcker III“ 

Beschluss:


Aufgrund der nicht vorhandenen Umplanungsmöglichkeiten sowie der Bewertung des Baumgutachters ist das Fällen der Eiche im Lohweg unausweichlich.

Die Arbeiten sind innerhalb der vom Landratsamt Bayreuth genehmigten Fristverlängerung bis zum 20. März 2023 durchzuführen.




Haushalt 2023; Erlass der Haushaltssatzung 

Beschluss:


Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.


Fortführung Haushaltskonsolidierung 

Beschluss:


Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 

Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Herrmannsdörfer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 01.02.2023

Ergebnis Gigabit-Markterkundung Emtmannsberg

Beschluss:

Es soll ein Vergleichsangebot ohne Creußener Weg 14 und Bühl vorgelegt werden, um einen abschließenden Beschluss zu fassen.

 


Bauantrag Fl. Nr. 912, 913 und 914, Gemarkung Birk;

Neubau einer Maschinen- und Getreidelagerhalle

 


1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur. 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.



Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ in der Fassung vom 01.02.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Aussegnungshalle Birk

Beschluss:

Mit dem Verkauf der Fl. Nr. 16, Aussegnungshalle, und Fl. Nr. 22, Weg, beide Gemarkung Birk, zum Preis von 2.200,- Euro an die Kirchengemeinde Birk besteht Einverständnis. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt. Die notwendigen Reparaturen in Höhe von 9.000,- Euro werden beauftragt.

 


Flurneuordnung Troschenreuth; Vereinbarungen „Wasserleitungsweg“

Beschluss:

Mit der Kostenvereinbarung (Maßnahmen-Nr. 116017 und 174017) für die Herstellung des „Wasserleitungsweg“ bei Troschenreuth sowie die Kostenvereinbarung für die Ausgleichsfläche (Maßnahmen-Nr. 517011) besteht Einverständnis.

 


Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der FF Hauendorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:

Der in der Mitgliederversammlung der FF Hauendorf am 05.01.23 gewählte Michael Röger wird zum Kommandanten der FF Hauendorf bestellt. Zum Kommandanten-Stellvertreter wird der am 05.01.23 gewählte Florian Morawe bestellt. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb 12 Monaten an einer Staatlichen Feuerwehrschule erfolgreich abzuschließen, da andernfalls diese Bestellung ihre Wirkung verliert.

 


Kostenbeteiligung Beschaffung Vorreinigungswaschmaschine für die Atemschutzgeräte in der Atemschutzpflegestelle des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Im Rahmen der abgeschlossenen Zweckvereinbarung mit dem Markt Weidenberg zum Betrieb einer Atemschutzpflegestelle wird eine Kostenbeteiligung in Höhe 3.597,13 Euro zur Anschaffung einer Vorreinigungswaschmaschine für persönliche

Schutzausrüstung beschlossen.

 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 14.12.2022

Ersatzbeschaffung TLF oder LF für die FF Schamelsberg

Behandlung von Anträgen und Anregungen aus der Bürgerversammlung


Bericht Bürgerstiftung

Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

Im Jahr 2023 wird für die vorgestellten Maßnahmen ein Budget von max. 3500 Euro bereitgestellt.

 

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 24.08.2022

Ersatzbeschaffung TLF oder LF für die FF Schamelsberg

Beschluss:

Die Ersatzbeschaffung eines wasserführenden Fahrzeuges (mind. 1600L) für die FF Schamelsberg wird entschieden. Durch die Verwaltung ist die Markterkundungsphase und das Beschaffungsverfahren einzuleiten sowie ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken zu stellen.


Bauantrag Fl. Nr. 272/3 und 261/1 Gemarkung Hauendorf; Anbau des Feuerwehrgerätehauses


Bauantrag Fl. Nr. 83/1, Gemarkung Schamelsberg; Anbau von Lagerflächen an bestehende Hackschnitzelheizung


Ersatzneubau Brücke Hauendorf

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Planung gemäß heutiger Vorstellung zu. Der Antrag zur Förderung und für das Wasserrecht ist zu stellen. Die Gestattungen für den notwendigen Grunderwerb sind einzuholen.


1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“ in der Fassung vom 10.08.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, Die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Kindertageseinrichtung - Gebührenanpassung

Beschluss:

Die Gebühren werden wie folgt zum 01.01.2023 festgesetzt:

Schulkinder i. R. d. Grundschüleranschlussbetreuung:

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden:  50,-- Euro (bisher);  65,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 65,-- Euro (bisher);  75,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 80,-- Euro (bisher); 85,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 95,-- Euro (bisher); 105,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 120,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 125,-- Euro (bisher); 135,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 150,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 165,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 170,-- Euro (bisher); 180,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 185,-- Euro (bisher); 195,-- Euro (neu)

Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Einschulung)

  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 121,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 120,-- Euro  (bisher); 133,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 130,-- Euro (bisher); 147,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 161,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 150,-- Euro (bisher); 177,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 165,-- Euro (bisher); 195,-- Euro (neu)

Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2) – Personalangebot entsprechend hoch

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 145,-- Euro (bisher); 155,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 160,-- Euro (bisher); 170,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 180,-- Euro (bisher); 190,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 200,-- Euro (bisher); 210,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 220,-- Euro (bisher); 230,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 240,-- Euro (bisher); 255,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 260,-- Euro (bisher); 280,-- Euro (neu)

Geschwisterbonus (bei gleichzeitigem Besuch):

für das zweite Kind 20,-- Euro

für das dritte und weitere Kinder je 50,-- Euro



Gebühr für das Mittagessen pro Essen 3,10 Euro zuzügl. der MWST (7 %);

während der Ferienzeiten verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

Umbuchungen müssen bis zum 10. des Vormonats (Posteingang in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Verwaltung) vorliegen; eine Umbuchungsgebühr von je 10,-- Euro wird erhoben

Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen. Die Satzungsänderung ist zur Beschlussfassung auszuarbeiten.


Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg

Beschluss:

Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.