Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Beschluss 1:
Die Nichtigkeit der unter TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.07.2025 beschlossenen „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ wird festgestellt.
Beschluss 2:
Die Gemeinde Emtmannsberg beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung vom 01.10.2025. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister im Oktober 2025 auszufertigen und anschließend ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss 3:
Der Ablösebetrag gemäß § 3 Abs. 3 der Stellplatzsatzung wird auf 4.000 € je Stellplatz festgelegt.