Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 11.12.2024

Bürgerstiftung Emtmannsberg – Stiftungsrat    
Beschluss:
Von den 8.000 Euro Überschuss aus Schlossfest und Adventsmarkt bucht die Bürgerstiftung Emtmannsberg 4.000 Euro in das Stiftungsgrundkapital und 4.000 Euro als Spende zur zeitnahen Mittelverwendung. Weiterhin werden an die Gemeinde Emtmannsberg 3.000 Euro überwiesen.


2. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg 
(Entwässerungssatzung - EWS -); Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg (Entwässerungssatzung – EWS -) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der 
Gemeinde Emtmannsberg (BGS/EWS); Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/EWS) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Stromausschreibung für die Lieferjahre 2026 und 2027    
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltung mit der Stromausschreibung für die Lieferjahre 2026 und 2027 zu beauftragen und das günstigste Angebot anzunehmen.
Weiterhin wird der Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS GmbH gekündigt.


Widmung Verlängerung Ortsstraße Weidacker    
Beschluss:
Die in der Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, verlängerte Straßenstrecke der Ortsstraße Weidacker, wird mit Wirkung zum 22.08.2018 zur Ortsstraße gewidmet.
Die neu gewidmete Strecke beginnt an Fl. Nr. 82, Gem. Emtmannsberg, bei Fl. Nr. 83 und 83/1, bei Fl. Nrn. 325/15 und 92/12, Gem. Emtmannsberg, und endet an den Fl. Nrn. 367/1 und 367/24 nördliche Grundstücksspitze, sowie Fl. Nrn.367/24 und 367/28 im Wendehammer (km 0,540). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Emtmannsberg.