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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026

Der Gemeindewahlausschuss hat für die Wahl des ersten Bürgermeisters den folgenden Wahlvorschlag zugelassen:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagträgers (Kennwort) Bewerber
(Familienname, Vorname, evtl.2: Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil)
Jahr der
Geburt
01 Christlich-Soziale Union in Bayern / Unabhängige Bürgerliste / Hauendorfer Bürgerliste Herrmannsdörfer Gerhard, Sparkassen-Betriebswirt, Erster Bürgermeister, Kreisrat, Troschenreuth

1970

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.

21. Januar 2026
Kreil, Gemeindewahlleiter

 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Emtmannsberg am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Gemeinderats folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)
01 Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)  
06 Bürgerbündnis Emtmannsberg (BBE)
07 Unabhängige Bürgerliste (UBL)
08 Hauendorfer Bürgerliste (HBL) 
09 Schamelsberger Bürgerliste (SBL) 

Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der nachfolgend abgedruckten Anlage.

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.

21. Januar 2026
Thomas Kreil, Gemeindewahlleiter
 

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026

Für die Wahl des Gemeinderats wurden beim

Wahlvorschlag Nr. 1 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern    
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
 

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl.2 : Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
101 Benker Karin, Bürokauffrau, Dritte Bürgermeisterin 1976
102 Kreil Michael, Gebietsverkaufsleiter 1991
103 Dressendörfer Bettina, Kaufmännische Angestellte 1989
104 Zimmermann Christian, Landwirt, Unterölschnitz 1997
105 Potzel Nils, Schüler, Hauendorf 2007
106 Rosenkranz Thilo, Krankenpfleger 1962
107 Gebhardt Christina, Logopädin, Unterölschnitz 2001
108 Weiß Patrick, Lehrer 1983
109 Dr. med. Blüm Barbara, Ärztin 1975
110 Popp Jürgen, Landwirt, Unterölschnitz 1979
111 Fryges Stefan, Leitender Angestellter 1979
112 Gräf Marco, Steuerfachangestellter 1970

Wahlvorschlag Nr. 6 Kennwort Bürgerbündnis Emtmannsberg    
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
 

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl.2 : Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
601 Jäger Norbert, Hausmeister, Zweiter Bürgermeister, Feuerwehrkommandant 1977
602 Schreiner Dominik, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (Univ.), Category Manager 1986
603 Jäger Christina, Verwaltungsangestellte 1984
604 Klose Dominik, Vertriebsleiter 1983
605 Schmidt Benjamin, Assistent der Verkaufsleitung 1985
606 Heinrich David, Student 2004
607 Nagel Julian, Vertriebsmitarbeiter 1987
608 Mörtl-Elasinghe Carmen, Buchhändlerin 1974
609 Mörtl Uwe, Klempnermeister 1978
610 Kollotschek Stefan, Master of Science, Steuerberatungsassistent 1987
611 Freiberger Roman, Selbständiger Handelsvertreter 1960
612 Bär Harald, Außendienstmitarbeiter 1961

Wahlvorschlag Nr. 7 Kennwort Unabhängige Bürgerliste    
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
 

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl.2 : Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
701 Ponfick Horst, Landwirtschaftsmeister, Gemeinderat, Unterölschnitz 1962
702 Keller Alexander, Landwirt, Gemeinderat, Oberölschnitz 1988
703 Weidenhammer Peter, Hausmeister, Birk 1969
704 Ponfick Ilona, Landwirtin, Unterölschnitz 1989
705 Schrödel Lisa, Landwirtin, Birk 1992
706 Knopf Stephan, Beschäftigter im JVD, Oberölschnitz 1978
707 Pezold Johannes, Beschäftigter im öffentlichen Dienst, Feuerwehrkommandant, Unterölschnitz 1989
708 Küffner Heiko, Vorarbeiter Hochbau, Oberölschnitz 1984
709 Strömsdörfer Andreas, Beschäftigter im öffentlichen Dienst, Birk 1983
710 Neuberger Tobias, Software-Tester, Oberölschnitz 1979
711 Gebhardt Benedikt, Softwareingenieur, Unterölschnitz 1999
712 Hader Roland, Industriemechaniker, Birk 1983

Wahlvorschlag Nr. 8 Kennwort Hauendorfer Bürgerliste    
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
 

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl.2 : Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
801 Morawe Florian, Technischer Leiter, Gemeinderat, Stellvertretender Feuerwehrkommandant, Hauendorf 1989
802 Ströbel Gerlinde, Hauswirtschafterin, Gemeinderätin, Troschenreuth 1978
803 König Gisela, Kaufmännische Angestellte, Hauendorf 1965
804 Diem Karin, Dipl.-Ing. agr., Umweltingenieurin, Gampelmühle 1966
805 Kreuzer Bernd, Dipl.-Ing. (FH), Prokurist, Troschenreuth 1972
806 König Patrick, CM Disposition, Hauendorf 1980
807 Strömsdörfer Eva, Auszubildende Industriekauffrau, Troschenreuth 2007
808 Zimmermann Matthias, IT Produktberater, Gampelmühle 1984
809 Vogel Manfred, Schreinermeister, Hauendorf 1966
810 Küffner Christian, IT-Mitarbeiter, Hauendorf 1983
811 Dr. med. Univ. Martens Beate, Hausärztin, Hauendorf 1977
812 Merkel Christopher, Techniker, Troschenreuth 1986

Wahlvorschlag Nr. 9 Kennwort Schamelsberger Bürgerliste    
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl.2 : Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
901 Hader Heiko, Teamleiter Produktion, Gemeinderat, Schamelsberg 1980
902 Engelbrecht Matthias, Bankbetriebswirt, Schamelsberg 1977
903 Herr Stefan, Master of Engineering, Teamleiter Entwicklung, Feuerwehrkommandant, Schamelsberg 1983
904 Meyer Matthias, Techniker, Schamelsberg 1989
905 Kilchert Frank, Student, Schamelsberg 2000
906 Herr Anja, Assistentin der Geschäftsleitung, Schamelsberg 1985
907 Dannreuther Markus, Angestellter, Schamelsberg 1992
908 Böhm Jochen, Kfz-Mechaniker, Stellvertretender Feuerwehrkommandant, Schamelsberg 1986
909 Ködel Daniel, Schreiner, Schamelsberg 1992
910 Ludwig Julian, Fachkraft Lagerlogistik, Schamelsberg 2002
911 Beyer Benjamin, Bäderkoordinator, Schamelsberg 1986
912 Böhringer Mark, Beamter, Schamelsberg 1981

 

Bekanntmachung über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters am 8. März 2026; Fristbeginn für die Annahme der Wahl

Das ermittelte vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss in folgender Form am 9. März 2026 gegenüber der Öffentlichkeit verkündet:

  • durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Emtmannsberg www.emtmannsberg.de
  • durch Anschlag im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel Dorfstraße.

Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.

Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist

  • der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Emtmannsberg.
  • der Zeitpunkt des Anschlags im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel Ortsmitte Dorfplatz.

Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.

Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.

30. Januar 2026
Thomas Kreil
Gemeindewahlleiter
 

Anmeldung Kindertageseinrichtung Emtmannsberg

Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 sind online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2026 bei uns einzureichen.

Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2026/2027 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2026 über das Bürgerserviceportal an.

Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.

Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Emtmannsberg. 

Gern können Sie aber auch bei einem persönlichen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung (0 92 09) 13 50 in Verbindung.

Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. 
Ansprechpartner:
Frau Mayer (0 92 78) 9 77-48
Frau Schober (0 92 78) 9 77-82
Frau Trautner (0 92 78) 9 77-23
 

Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmannsberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt

    im Verwaltungshaushalt
            in den Einnahmen mit    2.663.190 €
            in den Ausgaben   mit    2.663.190 €
        
    im Vermögenshaushalt
            in den Einnahmen mit    1.668.500 €
            in den Ausgaben   mit    1.668.500 €
ab.

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  443.800  € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Emtmannsberg, 06.05.2025
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister


Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)   219 v.H. 
    b) für Grundstücke (B)   219 v.H.
2. Gewerbesteuer   400 v.H.
 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe (Wasserabgabesatzung – WAS)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.09.2023 die Erste Änderungssatzung zur Wasserabgabesaatzung beschlossen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.

Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 22/2023 vom 29. September 2023 bekannt gemacht. Die am Zweckverband beteiligten Gemeinden haben in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung der Satzung hinzuweisen.

Weidenberg, 16. November 2023

Gerhard Herrmannsdörfer

Erster Bürgermeister

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ der Gemeinde Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);

Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 04.10.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ Im Bereich der Fl. Nr. 240/2 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

    und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Emtmannsberg, 12. Oktober 2023

Gerhard Herrmannsdörfer

Erster Bürgermeister

Gemeinde Emtmannsberg

 

Berichtigung des wirksamen Flächennutzugsplans der Gemeinde Emtmannsberg

In einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf dabei nicht beeinträchtigt werden. In diesem Fall ist der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf keiner Genehmigung. Bei Bebauungsplänen, welche nach den temporär gültigen Vorschriften des § 13 b BauGB aufgestellt wurden, gelten die Regelungen des § 13 a BauGB analog.

Die nachfolgende Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Emtmannsberg wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht:

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sandäcker III“:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.03.2022 den

Bebauungsplan „Sandäcker III“ als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 31.03.2022 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Auf die beabsichtigte Berichtigung ist bereits im Bauleitplanverfahren hingewiesen worden. Der Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden Übersichtskarte (nicht maßstabsgetreu):

Flächennutzungsplan

 Die vorgenannte Berichtigung des Flächennutzungsplans wird bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung die Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung wie folgt geregelt ist:

Unbeachtlich werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  •  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und
  •  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emtmannsberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung werden die Berichtigungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Emtmannsberg gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Emtmannsberg, 12. Oktober 2023

Gerhard Herrmannsdörfer

Erster Bürgermeister

Gemeinde Emtmannsberg

2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ der Gemeinde Emtmannsberg

2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ der Gemeinde Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Emtmannsberg hat in seiner Sitzung am 05.07.20223 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ im Bereich der Fl. Nr. 240/2 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Sandäcker III

Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung. Nicht Maßstabsgetreu.

Durch die Verschiebung der Parzellengrenzen sowie der Zuordnung der Parzelle 10 zum Gebiet „WA 2“ wird dort eine mehrgeschossige Bebauung ermöglicht.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB kann daher abgesehen werden. Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gleichfalls abgesehen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung liegt in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:

Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Emtmannsberg, den 11.07.2023

Gerhard Herrmannsdörfer

Erster Bürgermeister

Gemeinde Emtmannsberg

 

Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft Troschenreuth

1. Information zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens

2. Vorstellung des Entwurfs des Plans nach § 41 FlurbG

2.1  Wege- und Gewässerplan einschließlich der Kompensations- und  boden:ständig-Maßnahmen durch die Planungsbüros BBV LandSiedlung und GeoTeam mit Diskussion

2.2  Kostenschätzung, Zuschuss und Eigenleistung mit Diskussion

2.3  Nächste Verfahrensschritte

3. Beiziehung der Ortslagen der Dorferneuerung Emtmannsberg zum Flurneuordnungsverfahren

4. Allgemeine Aussprache

Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft Ober-Unterölschnitz

1. Information zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens

2. Vorstellung des Entwurfs des Plans nach § 41 FlurbG

2.1  Wege- und Gewässerplan einschließlich der Kompensations- und  boden:ständig-Maßnahmen durch die Planungsbüros BBV LandSiedlung und GeoTeam mit Diskussion

2.2  Kostenschätzung, Zuschuss und Eigenleistung mit Diskussion

2.3  Nächste Verfahrensschritte

3. Beiziehung der Ortslagen der Dorferneuerung Emtmannsberg zum Flurneuordnungsverfahren

4. Allgemeine Aussprache

Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft Birk

1. Information zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens

2. Vorstellung des Entwurfs des Plans nach § 41 FlurbG

2.1  Wege- und Gewässerplan einschließlich der Kompensations- und  boden:ständig-Maßnahmen durch die Planungsbüros BBV LandSiedlung und GeoTeam mit Diskussion

2.2  Kostenschätzung, Zuschuss und Eigenleistung mit Diskussion

2.3  Nächste Verfahrensschritte

3. Beiziehung der Ortslagen der Dorferneuerung Emtmannsberg zum Flurneuordnungsverfahren

4. Allgemeine Aussprache

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplans "Sandäcker III"

... der Gemeinde Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);

Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 01.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ Im Bereich der Fl. Nr. 122 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Emtmannsberg, den 17. Februar 2023

Gerhard Herrmannsdörfer

Erster Bürgermeister

Gemeinde Emtmannsberg

 

Amtliche Bekanntmachungen