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Mit großem Bedauern nimmt die Gemeinde Emtmannsberg die Kündigung des Pachtvertrages aufgrund von Personalmangel des bisherigen Pächters zur Kenntnis. Eine vorübergehende Schließung im November der gut besuchten Gaststätte im Schloss Emtmannsberg ist deshalb leider nicht zu vermeiden. Trotz intensiver Suche und vieler Gespräche in den letzten Tagen ist es derzeit noch nicht gelungen einen direkten Anschlusspächter zu finden.
An alle Fahrgäste der Linie 374
Wir bitten um Beachtung der geänderten Haltestellen und Abfahrtszeiten. Die Gemeinde Emtmannsberg richtet an der Abzweigung Bayreuther Weg/ Dorfstraße eine Ersatzhaltestelle ein, die Haltestelle Alte Schule wird während der Bauzeit nicht bedient.
Tour 06.53 Uhr
Mond-Gruppe
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der Zeit von Samstag, 23. Dezember 2023 bis einschließlich Dienstag, 2. Januar 2024 geschlossen.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.09.2023 die Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.09.2023 die Erste Änderungssatzung zur Wasserabgabesaatzung beschlossen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.09.2023 die Erste Änderungssatzung zur BGS-WAS beschlossen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 04.10.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ Im Bereich der Fl. Nr. 240/2 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
In einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist.
2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss: