Durch die zahlreichen Aktivitäten wie z.B. den Kinderfasching und das Weinfest sowie Spenden ist dem Förderverein auch im letzten Jahr wieder möglich gewesen die Kindertagestätte der Gemeinde Emtmannsberg mit 5000 Euro zu unterstützen. Durch diese und die Spenden in den letzten Jahren konnte die Ausstattung und Betreuungssituation in der KiTa über das normale Maß hinaus verbessert werden. Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer (rechts im Bild) dankte alle Aktiven vom Förderverein herzlich für diese nachhaltige und sehr wertvolle Unterstützung.
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 sind online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich.
Die Gemeinde Emtmannsberg erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796 ff.), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573 ff.), und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) Beschluss 1: Die Nichtigkeit der unter TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.07.2025 beschlossenen „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ wird festgestellt. Beschluss 2:
Berufung des Gemeindewahlleiters/in und dessen Stellvertreter/in für die Kommunalwahl 2026 gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) Beschluss: Gemäß Art. 5 Abs. 1 des GLKrWG wird Thomas Kreil zum Gemeindewahlleiter und Gerhard Franke zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen. Die Berufung ist der Rechtsaufsicht anzuzeigen.
Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen; Beteiligung als Nachbargemeinde Beschluss: Gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen bestehen keine Einwände. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.
Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung 1. Beschluss: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt. 2. Beschluss: Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2028 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.