Im Rahmen eines Frühschoppens feierte die Dorfgemeinschaft Oberölschnitz zusammen mit der Gemeinde den Abschluss der Dorferneuerung. Als zusätzliche Maßnahme wurde das „Alte Spritzenhaus“ saniert und erstrahlt im neuen Glanz in der Dorfmitte. Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer zeigte sich sehr erfreut über die Unterstützung der Dorfgemeinschaft, die neben ehrenamtlicher Hilfe einen Scheck über 500 Euro als Zuschuss überreichte. Weiterhin wurde zwei Ruhebänke aufgestellt.
1. Information zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens
2. Vorstellung des Entwurfs des Plans nach § 41 FlurbG
2.1 Wege- und Gewässerplan einschließlich der Kompensations- und boden:ständig-Maßnahmen durch die Planungsbüros BBV LandSiedlung und GeoTeam mit Diskussion
2.2 Kostenschätzung, Zuschuss und Eigenleistung mit Diskussion
2.3 Nächste Verfahrensschritte
3. Beiziehung der Ortslagen der Dorferneuerung Emtmannsberg zum Flurneuordnungsverfahren
1. Information zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens
2. Vorstellung des Entwurfs des Plans nach § 41 FlurbG
2.1 Wege- und Gewässerplan einschließlich der Kompensations- und boden:ständig-Maßnahmen durch die Planungsbüros BBV LandSiedlung und GeoTeam mit Diskussion
2.2 Kostenschätzung, Zuschuss und Eigenleistung mit Diskussion
2.3 Nächste Verfahrensschritte
3. Beiziehung der Ortslagen der Dorferneuerung Emtmannsberg zum Flurneuordnungsverfahren
1. Information zum Stand des Flurneuordnungsverfahrens
2. Vorstellung des Entwurfs des Plans nach § 41 FlurbG
2.1 Wege- und Gewässerplan einschließlich der Kompensations- und boden:ständig-Maßnahmen durch die Planungsbüros BBV LandSiedlung und GeoTeam mit Diskussion
2.2 Kostenschätzung, Zuschuss und Eigenleistung mit Diskussion
2.3 Nächste Verfahrensschritte
3. Beiziehung der Ortslagen der Dorferneuerung Emtmannsberg zum Flurneuordnungsverfahren
... der Gemeinde Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 01.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ Im Bereich der Fl. Nr. 122 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Bekanntmachung
Die Teilnehmergemeinschaft Emtmannsberg hat in dem Verfahren Dorferneuerung Emtmannsberg den Entwurf des Teilplanes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) erarbeitet.
Vorstandsneuwahl und Informationen zum aktuellen Stand der Dorferneuerung Emtmannsberg
In einer Teilnehmerversammlung am 17.05.2022 wurde der Vorstand der Dorferneuerung Emtmannsberg von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine Wahlperiode von sechs Jahren neu gewählt. Ihm obliegen die Geschäfte sowie die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Er wirkt somit maßgeblich an der Durchführung der Dorferneuerung mit.
Damit alle Ortschaften im Vorstand vertreten sind, ist eine gruppenmäßige Zusammensetzung festgelegt. Der gewählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: