Definition einer Gewässerkulisse für Gewässerrandstreifen bzw. vertiefte Überprüfung der Gew.III-Kulisse
Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen.
Bekanntmachung
Die Teilnehmergemeinschaft Emtmannsberg hat in dem Verfahren Dorferneuerung Emtmannsberg den Entwurf des Teilplanes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) erarbeitet.
Vorstandsneuwahl und Informationen zum aktuellen Stand der Dorferneuerung Emtmannsberg
In einer Teilnehmerversammlung am 17.05.2022 wurde der Vorstand der Dorferneuerung Emtmannsberg von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine Wahlperiode von sechs Jahren neu gewählt. Ihm obliegen die Geschäfte sowie die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Er wirkt somit maßgeblich an der Durchführung der Dorferneuerung mit.
Damit alle Ortschaften im Vorstand vertreten sind, ist eine gruppenmäßige Zusammensetzung festgelegt. Der gewählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gemeinde Emtmannsberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. Der Haushaltsplan 2022 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 21.03.2022 Nr.