Berufung des Gemeindewahlleiters/in und dessen Stellvertreter/in für die Kommunalwahl 2026 gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) Beschluss: Gemäß Art. 5 Abs. 1 des GLKrWG wird Thomas Kreil zum Gemeindewahlleiter und Gerhard Franke zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen. Die Berufung ist der Rechtsaufsicht anzuzeigen.
Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen; Beteiligung als Nachbargemeinde Beschluss: Gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen bestehen keine Einwände. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.
Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung 1. Beschluss: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt. 2. Beschluss: Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2028 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 sind online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich.
Seit über 30 Jahren fahren im Landkreis Bayreuth Bürgerbusse. Die Busse werden von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gefahren und sind eine wichtige Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. Dieses Projekt trägt dazu bei, die Mobilität in ländllchen Gebieten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das ehrenamtliche Bürgerbus-Team bietet den Bürgern der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg diesen besonderen Service gerne an und freut sich über jeden Fahrgast.