Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 03.07.2024

Kindertageseinrichtung Emtmannsberg; Gebührenerhöhung, Öffnungszeiten; Zusatzkräfte    
Beschluss:
Gebührenanpassung:
Die Gebühren werden zum 01.09.2024 wie folgt angehoben:
Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September bis einschließlich August):
    a)    für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
    bisher    neu
    - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden     110,-- Euro    137,50
    - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    125,-- Euro    156,25
    - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    140,-- Euro    175,--
    - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    155,-- Euro    193,75
    - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     170,-- Euro    213,15
    - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    190,-- Euro    237,50
    - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    210,-- Euro    262,50
    - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    230,-- Euro    288,75
    - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    255,-- Euro    318,75
    - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    280,-- Euro    351,--

    b)    für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):
    - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     110,-- Euro    137,50
    - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    121,-- Euro    151,25
    - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    133,-- Euro    166,40
    - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    147,-- Euro    183,75
    - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    161,-- Euro    202,15
    - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    177,-- Euro    222,40
    - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    195,-- Euro    244,65

    c)    für Schulkinder:
    - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden    65,-- Euro    81,25
    - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    75,-- Euro    93,75
    - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden     85,-- Euro    106,25
    - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    105,-- Euro    131,25
    - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    120,-- Euro    150,--
    - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    135,-- Euro    168,75
    - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    150,-- Euro    187,50
    - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    165,-- Euro    206,25
    - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunde    180,-- Euro    226,90
    - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    195,-- Euro    249,60

Das Spielgeld wird auf 4,-- Euro pro Kind und Monat angehoben.

Verpflegungsgeld:
Ab 01.09.2024 wird für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld in Höhe von 3,90 Euro zuzügl. des geltenden Mehrwertsteuersatzes berechnet. Die Festsetzung des Verpflegungsgeldes erfolgt zukünftig durch Beschluss des Gemeinderates. Abbestellung täglich bis 7.30 Uhr. Die Abbestellmodalitäten sind in der Hausordnung zu regeln.

Die Satzung ist anzupassen.

Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung Emtmannsberg wird ab 01.09.2024 wie folgt angepasst:
Montag bis Donnerstag von 6.45 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 6.45 Uhr bis 15.00 Uhr.

Beschäftigung von Zusatzkräften:
Der Beschäftigung von Zusatzkräften (Assistenzkräften) wird zugestimmt. Die Fördermittel sind auszuschöpfen.


Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Antrag auf Bezuschussung von Anschaffungen    
Beschluss:
Es wird ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 15 % der veranschlagten Kosten in Höhe von 2.900,01 €, d.h. 15 % aus 2.900,01 € = 435,00 €, gewährt. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Rechnungsbeleges ausgezahlt. Diese Mittel sind eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Die Mittel sind im Haushalt 2024 nicht vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt nach Haushaltslage und Haushaltsgenehmigung.


Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen    
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Emtmannsberg werden keine Einwände gegen die Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen erhoben.
Das VRG 124 Seidwitz-Nordost Erweiterung (Stadt Creußen) grenzt an das Gemeindegebiet Emtmannsberg an. Beim späteren Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen sind die Auswirkungen, insbesondere Immissionen, auf die umliegende (Wohn-)Bebauung (OT Birk und OT Eichschlag) zu prüfen und zu bewerten.


Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg    
Beschluss:
Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.