Die Gemeinde Emtmannsberg sucht zur Unterstützung für seinen kommunalen Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Beschäftigte/n (m/w/d) im Rahmen einer unbefristeten geringfügigen Beschäftigung.
Ein Führerschein mindestens der Klasse B ist vorausgesetzt.
Im November war es wieder soweit die Kinder der Kita Emtmannsberg feierten St. Martin. Die Kinder haben zusammen mit den Erzieherinnen einen Gottesdienst vorbereitet. Zu dem Lied Lichterkinder zogen die bunten Laternen in die Kirche ein. Nach der Frage, warum sie heute die Kirche besuchen, führten die Vorschulkinder das Theaterstück von St. Martin auf. Ebenso sangen die 17 „Großen“ alleine für alle anderen das Lied „St. Martin ritt durch Schnee und Wind“. Nach den Fürbitten der Eltern machten sie sich auf den Weg zum gemeinsamen Laufen durch die Straßen.
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg ist am Donnerstag, 9. Dezember ganztägig geschlossen. Außerdem bleibt die Kita in der Zeit von Samstag, 21. Dezember 2024 bis einschließlich Donnerstag, 2. Januar 2025 geschlossen.
Herzliche Einladung zur gemeinsamen Adventsfeier der Kirchengemeinde und politischen Gemeinde Emtmannsberg für Jung und Alt am 3. Adventssonntag, den 15.12. von 14:00 -16:30 Uhr im Gemeindezentrum Emtmannsberg Für Kaffee und Kuchen sowie ein unterhaltsames Programm ist bestens gesorgt.
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde daraufhin vom Landtag am 23. November 2021 beschlossen.
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S.
Seit über 30 Jahren fahren im Landkreis Bayreuth Bürgerbusse. Die Busse werden von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gefahren und sind eine wichtige Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. Dieses Projekt trägt dazu bei, die Mobilität in ländllchen Gebieten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das ehrenamtliche Bürgerbus-Team bietet den Bürgern der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg diesen besonderen Service gerne an und freut sich über jeden Fahrgast.