Hier finden Sie die Termine sowie die aktuell anstehenden Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates.

Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 16.07.2025
Berufung des Gemeindewahlleiters/in und dessen Stellvertreter/in für die Kommunalwahl 2026 gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)
Beschluss:
Gemäß Art. 5 Abs. 1 des GLKrWG wird Thomas Kreil zum Gemeindewahlleiter und Gerhard Franke zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen. Die Berufung ist der Rechtsaufsicht anzuzeigen.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Emtmannsberg
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften.
Beschluss zu a)
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Emtmannsberg für das Jahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2024 erteilt.
Kommunale Wärmeplanung - Einleitung des Verfahrens
Beschluss:
Die Gemeinde Emtmannsberg beschließt die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Das vereinfachte Verfahren für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gemäß §§ 4, 22 WPG i. V. m. § 9 der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) ist anzuwenden.
Vorbehaltlich der Zustimmung der weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg soll die Erstellung im Konvoi-Verfahren nach § 4 Abs. 2 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn erfolgen. Durch die Verwaltung ist eine Zweckvereinbarung zu erstellen.
Als interne Projektleitung wird der Bauamtsleiter Stefan Lauterbach festgelegt. Zur Unterstützung ist ein Dienstleister zu beauftragen. Die Verwaltung wird angewiesen Angebote für einen Dienstleiter einzuholen.
Die Konnexitätszahlung durch den Freistaat Bayern ist zu beantragen.
Die Öffentlichkeit ist über den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens (§13 Abs. 1 Nr. 1 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn) nach § 13 Abs. 2 WPG zu informieren.
Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Beschluss 1:
Die Gemeinde Emtmannsberg beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss 2:
Der Ablösebetrag gemäß § 3 Abs. 3 der Stellplatzsatzung wird ab 01. Oktober 2025 auf 4.000 € je Stellplatz festgelegt.
Dorferneuerung Emtmannsberg - Vereinbarung Grundbeitrag
Beschluss:
Mit den Vereinbarungen Grundbeitrag zwischen der TG Emtmannsberg und der Gemeinde Emtmannsberg besteht Einverständnis. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, diese abzuschließen.
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 14.05.2025
Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen; Beteiligung als Nachbargemeinde
Beschluss:
Gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen bestehen keine Einwände. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.
Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Abwasserentsorgung
Beschluss:
Die Herstellungsbeiträge werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 3,24 €
- pro m² Geschossfläche 32,49 €
Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/EWS); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/EWS) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Festsetzung der Verbesserungsbeiträge für die Abwasserentsorgung
Beschluss:
Die Verbesserungsbeiträge werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 0,22 €
- pro m² Geschossfläche 1,82 €
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Emtmannsberg; Satzungserlass
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Emtmannsberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Vorlage der Jahresrechnung 2024 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg
Beschluss:
Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2024. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Sitzung des GR Emtmannsberg am 12.03.2025
Bekanntmachung
Am Mittwoch, 12.03.2025, findet um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Schlosses Emtmannsberg eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Emtmannsberg statt.
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
19:50 Uhr F r a g e s t u n d e der Bürger zu Tagesordnungspunkten der öffentlichen Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Emtmannsberg am 05.02.2025
2. Bekanntgabe der freigegebenen Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.12.2024
3. Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung
4. Fortführung Haushaltskonsolidierung
5. Bauantrag Fl. Nr. 673, 675,676, Gemarkung Birk (OT Unterölschnitz); Neubau eines Jungviehstalls mit Anbau
6. Planung Ersatzneubau Brücke über die Ölschnitz
7. Bekanntgaben
8. Fragen und Anregungen
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 13.12.2023
Bericht Bürgerstiftung
Beschluss:
Per 31.12.22 zur Ausschüttung 7.483,68 € abzgl. 2023 3000 € = 3.483,68 €,
Vorschlag 2024 Birk Spielplatz 1000 €, Defi OÖ 500 €
Bauantrag Fl. Nr. 1027/4 und 1200, Gemarkung Birk; Neubau Milchviehstall
Bauantrag Fl. Nr. 1200, Gemarkung Birk; Neubau Güllegrube
Erlass einer Hebesatzsatzung
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Kommunale Wärmeplanung
Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der Verwaltung und im Rahmen der Kommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Seybothenreuth und Kirchenpingarten einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 31.12.2023 zu stellen.
Wasserrecht; Änderung der Einleitstelle Unterölschnitz_02
Beschluss:
Die Verwaltung soll die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitstelle Unterölschnitz_02 beim Landratsamt Bayreuth beantragen.
Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 04.10.2023
2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur. 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ in der Fassung vom 03.07.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Emtmannsberg
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und
Behandlung der Niederschriften.
Beschluss zu a)
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Emtmannsberg für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.