Am Mittwoch, 17. Dezember kommt es in der Zeit von 08:00 und ca. 16:00 Uhr wegen Arbeiten am Rohrnetz zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung in den folgenden Ortsteilen: Linhardtshaus, Troschenreuth, Oberölschnitz, Hauendorf, Wiedent, Gampelmühle.
Bei Rückfragen Wasserversorgung Wasserzweckverband: 09209/918162.
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten: Anschrift des Eintragungsraums: Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, Weidenberg
Der Wahlleiter der Gemeinde Emtmannsberg - Bekanntmachung - über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth, am Sonntag, 08. März 2026
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der Zeit von Samstag, 20. Dezember 2025 bis einschließlich Sonntag, 4. Januar 2026 geschlossen.
Was ist da los in dem Gänsestall, es schnattert und flattert überall, man sucht nach Martin schon überall, stattdessen flatterts immer mehrl“ dieses Lied begleitet die Kinder der Kita Emtmannsberg im November. Genau dieses Lied haben sie am 11. November beim alljährlichen Martinsfest in der Kirche im Martinsspiel dargeboten. Erzählt es doch die Legende vom Heiligen St. Martin. Nach einer Andacht ging es mit den bunten Laternen durch die von Anwohnern erleuchteten Straßen zum Gemeindezentrum. Dort empfing sie der Elternbeirat mit warmen Getränken und Speisen.
Herzliche Einladung zur gemeinsamen Adventsfeier der Kirchengemeinde und politischen Gemeinde Emtmannsberg für Jung und Alt am 3. Adventssonntag, den 14.12. von 14:00 -16:30 Uhr im Gemeindezentrum Emtmannsberg Für Kaffee und Kuchen sowie ein unterhaltsames Programm ist bestens gesorgt.
Die Gemeinde Emtmannsberg erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796 ff.), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573 ff.), und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom ...