Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Emtmannsberg des Gemeinderates Johannes Schrödel gem. Art.19 Abs. 1 GO Beschluss:
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.09.2023 die Erste Änderungssatzung zur Wasserabgabesaatzung beschlossen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 04.10.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ Im Bereich der Fl. Nr. 240/2 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
In einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist.
Im Rahmen eines Frühschoppens feierte die Dorfgemeinschaft Oberölschnitz zusammen mit der Gemeinde den Abschluss der Dorferneuerung. Als zusätzliche Maßnahme wurde das „Alte Spritzenhaus“ saniert und erstrahlt im neuen Glanz in der Dorfmitte. Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer zeigte sich sehr erfreut über die Unterstützung der Dorfgemeinschaft, die neben ehrenamtlicher Hilfe einen Scheck über 500 Euro als Zuschuss überreichte. Weiterhin wurde zwei Ruhebänke aufgestellt.