Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 24.08.2022

Ersatzbeschaffung TLF oder LF für die FF Schamelsberg

Beschluss:

Die Ersatzbeschaffung eines wasserführenden Fahrzeuges (mind. 1600L) für die FF Schamelsberg wird entschieden. Durch die Verwaltung ist die Markterkundungsphase und das Beschaffungsverfahren einzuleiten sowie ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken zu stellen.


Bauantrag Fl. Nr. 272/3 und 261/1 Gemarkung Hauendorf; Anbau des Feuerwehrgerätehauses


Bauantrag Fl. Nr. 83/1, Gemarkung Schamelsberg; Anbau von Lagerflächen an bestehende Hackschnitzelheizung


Ersatzneubau Brücke Hauendorf

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Planung gemäß heutiger Vorstellung zu. Der Antrag zur Förderung und für das Wasserrecht ist zu stellen. Die Gestattungen für den notwendigen Grunderwerb sind einzuholen.


1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Unterölschnitz“ in der Fassung vom 10.08.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, Die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Kindertageseinrichtung - Gebührenanpassung

Beschluss:

Die Gebühren werden wie folgt zum 01.01.2023 festgesetzt:

Schulkinder i. R. d. Grundschüleranschlussbetreuung:

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden:  50,-- Euro (bisher);  65,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 65,-- Euro (bisher);  75,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 80,-- Euro (bisher); 85,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 95,-- Euro (bisher); 105,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 120,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 125,-- Euro (bisher); 135,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 150,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 165,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 170,-- Euro (bisher); 180,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 185,-- Euro (bisher); 195,-- Euro (neu)

Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Einschulung)

  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 121,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 120,-- Euro  (bisher); 133,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 130,-- Euro (bisher); 147,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 161,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 150,-- Euro (bisher); 177,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 165,-- Euro (bisher); 195,-- Euro (neu)

Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2) – Personalangebot entsprechend hoch

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 145,-- Euro (bisher); 155,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 160,-- Euro (bisher); 170,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 180,-- Euro (bisher); 190,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 200,-- Euro (bisher); 210,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 220,-- Euro (bisher); 230,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 240,-- Euro (bisher); 255,-- Euro (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 Stunden: 260,-- Euro (bisher); 280,-- Euro (neu)

Geschwisterbonus (bei gleichzeitigem Besuch):

für das zweite Kind 20,-- Euro

für das dritte und weitere Kinder je 50,-- Euro



Gebühr für das Mittagessen pro Essen 3,10 Euro zuzügl. der MWST (7 %);

während der Ferienzeiten verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

Umbuchungen müssen bis zum 10. des Vormonats (Posteingang in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Verwaltung) vorliegen; eine Umbuchungsgebühr von je 10,-- Euro wird erhoben

Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen. Die Satzungsänderung ist zur Beschlussfassung auszuarbeiten.


Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg

Beschluss:

Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.