Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 02.11.2022

ILE Sachstandsbericht-Standorte Infotafeln

Beschluss:

Den besprochenen und zu ändernden Punkten wird zugestimmt. Das Konzept soll entsprechend angepasst werden.

 


1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ im vereinfachten Verfahren; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung vom 02.11.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.

 


Kindertageseinrichtung Gebührenanpassung; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg; Satzungsbeschluss

Beschluss:

Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird pro Mittagessen ein Betrag von 3,45 Euro zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fällig. Der Geschwisterbonus für das dritte und jedes weitere Kind wird mit 50 % in Ansatz gebracht. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro wird ab der dritten Umbuchung im Kindergartenjahr fällig. Umbuchungen müssen bis zum letzten des Vorvormonats (Zugang bei der Verwaltung bzw. in der Kindertageseinrichtung) eingegangen sein. Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.

 


Neufestsetzung der Abwassergebühren

Beschluss:

Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026. Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2023 auf 5,38 EUR festgesetzt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

  • bis 4 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
  • bis 10 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
  • bis 16 m³/h: 144,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

  • bis 2,5 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
  • bis 6 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
  • bis 10 m³/h: 144,00 EUR/Jahr

Das Thema Abwasser soll im Jahr 2023 nach Aufnahme des Anlagevermögens und Überrechnung der Gebühr erneut Thema im Gemeinderat werden.

 


Fünfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg; Satzungsbeschluss

Beschluss:

Vorliegender Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/ EWS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.

 


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Emtmannsberg

a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften.

Beschluss zu a): Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

b) Feststellung der Jahresrechnung

Beschluss zu b): Die Jahresrechnung der Gemeinde Emtmannsberg für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.

c) Entlastung

Beschluss zu c): Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.

 


Weiterführung Haushaltskonsolidierung – Anpassung Gebühren gemeindliche Einrichtungen

9.1 Gebühren Nutzung Mehrzweckraum Schloss Emtmannsberg

Beschluss: Die Gebühren für die Nutzung des Mehrzweckraums im Schloss in Emtmannsberg werden wie folgt festgesetzt:

  • Wiederkehrende Veranstaltungen der örtlichen Vereine: bisher 5 Euro, neu 10 Euro pro Stunde
  • Kommunalpolitische Veranstaltungen: bisher 5 Euro, neu 10 Euro pro Stunde
  • Nutzungspauschale für Feierlichkeiten jeglicher Art: bisher 30/50 Euro, neu 75 Euro pauschal
  • Neu zusätzlich: Nicht gemeindliche Mieter 50 % Aufschlag, Gewerbliche Veranstaltungen 150 Euro pauschal pro Tag.

Die Nutzungsgebühren enthalten die Reinigung durch die Gemeinde Emtmannsberg. 

Die Gebührenänderung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Anmerkung: Die Gebühr für die Nutzung durch den Gastwirt wird gesondert besprochen und festgesetzt. Bisher 50 Euro, neu 75 Euro.

9.2 Gebühren Nutzung Gemeindezentrum Emtmannsberg

Beschluss: Die Gebühren für die Nutzung des Gemeindezentrums Emtmannsberg werden wie folgt festgesetzt:

  • Veranstaltungen der örtlichen Vereine: bisher 50 Euro, neu 75 Euro pro Tag
  • Nutzung durch VHS Emtmannsberg: pauschal für alle Räumlichkeiten der Gemeinde 300 Euro im Jahr
  • Örtliche Vereine (keine wirtschaftlichen Veranstaltungen) und Kommunalpolitische Veranstaltungen: bisher 7 Euro, neu 10 Euro pro Stunde
  • Nutzungspauschale für private Feierlichkeiten jeglicher Art: bisher 50 Euro, neu 75 Euro pauschal
  • Nicht gemeindliche Mieter 50 % Aufschlag
  • Gewerbliche Veranstaltungen 150 Euro pauschal pro Tag

Die Nutzungsgebühren enthalten die Reinigung durch die Gemeinde Emtmannsberg bei nicht wirtschaftlichen Veranstaltungen.

Die Gebührenänderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.