Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -
Beteiligung der Öffentlichkeit - Teilplanentwurf (2 Erdbecken im Staatsforst) -
Bekanntgabe
Die Teilnehmergemeinschaft Emtmannsberg-Schamelsberg hat in dem Verfahren Flurneuordnung Emtmannsberg-Schamelsberg den Entwurf des Teilplanes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG (2 Erdbecken im Staatsforst nordöstlich von Schamelsberg) erarbeitet.
Die diesbezügliche Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft sowie der Ent-wurf des Teilplanes, bestehend aus der Karte zum Plan und dem Textteil (Erläute-rungsbericht, Anlagen- und Maßnahmenverzeichnis), liegen zur Einsichtnahme für alle Interessierten in der Zeit vom 08.07.2026 mit 22.07.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, nie-der und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Zusätzliche Möglichkeiten der Einsichtnahme: Homepage der Gemeinde Emtmannsberg; nach Terminvereinbarung (0170 2122115) mit Bürgermeister Herrmannsdörfer in Emtmannsberg.
Weidenberg, 19. Juni 2026
Matthias Böhner
Gemeinschaftsvorsitzender VGem. Weidenberg