Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 01.02.2023

Ergebnis Gigabit-Markterkundung Emtmannsberg

Beschluss:

Es soll ein Vergleichsangebot ohne Creußener Weg 14 und Bühl vorgelegt werden, um einen abschließenden Beschluss zu fassen.

 


Bauantrag Fl. Nr. 912, 913 und 914, Gemarkung Birk;

Neubau einer Maschinen- und Getreidelagerhalle

 


1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur. 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.



Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ in der Fassung vom 01.02.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Aussegnungshalle Birk

Beschluss:

Mit dem Verkauf der Fl. Nr. 16, Aussegnungshalle, und Fl. Nr. 22, Weg, beide Gemarkung Birk, zum Preis von 2.200,- Euro an die Kirchengemeinde Birk besteht Einverständnis. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt. Die notwendigen Reparaturen in Höhe von 9.000,- Euro werden beauftragt.

 


Flurneuordnung Troschenreuth; Vereinbarungen „Wasserleitungsweg“

Beschluss:

Mit der Kostenvereinbarung (Maßnahmen-Nr. 116017 und 174017) für die Herstellung des „Wasserleitungsweg“ bei Troschenreuth sowie die Kostenvereinbarung für die Ausgleichsfläche (Maßnahmen-Nr. 517011) besteht Einverständnis.

 


Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der FF Hauendorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:

Der in der Mitgliederversammlung der FF Hauendorf am 05.01.23 gewählte Michael Röger wird zum Kommandanten der FF Hauendorf bestellt. Zum Kommandanten-Stellvertreter wird der am 05.01.23 gewählte Florian Morawe bestellt. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb 12 Monaten an einer Staatlichen Feuerwehrschule erfolgreich abzuschließen, da andernfalls diese Bestellung ihre Wirkung verliert.

 


Kostenbeteiligung Beschaffung Vorreinigungswaschmaschine für die Atemschutzgeräte in der Atemschutzpflegestelle des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Im Rahmen der abgeschlossenen Zweckvereinbarung mit dem Markt Weidenberg zum Betrieb einer Atemschutzpflegestelle wird eine Kostenbeteiligung in Höhe 3.597,13 Euro zur Anschaffung einer Vorreinigungswaschmaschine für persönliche

Schutzausrüstung beschlossen.