Städtebauförderung: Programm Flächenentsiegelung; Umfeld des Gemeindehaus Emtmannsberg; Förderantrag für die Teilmaßnahme Bauabschnitt 1B „ Zufahrt Feuerwehr und Kita/Gemeindehaus“
Beschluss:
Die Gemeinde Emtmannsberg beschließt die Durchführung des Bauabschnitts 1B (Zufahrt Feuerwehr und Kita/Gemeindehaus) des Projekts „Programm Flächenentsiegelung: Umfeld des Gemeindehaus Emtmannsberg“ nach den vorliegenden Planungen des Büros Schlichtinger. Die Umsetzung soll im Jahr 2025 erfolgen und entsprechend im Haushalt eingestellt werden. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, den Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung zu stellen.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Emtmannsberg
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften.
Beschluss zu a)
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Emtmannsberg für das Jahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2023 erteilt.
TOP 5
Anpassung der Realsteuerhebesätze und Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
1. Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A von 450 % auf 219 %
Grundsteuer B von 450 % auf 219 %
Gewerbesteuer von 400 % auf 400 %
2. Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Abwasserentsorgung
Beschluss:
Die Herstellungsbeiträge werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
• pro m² Grundstücksfläche 2,92 €
• pro m² Geschossfläche 30,97 €