Kindertageseinrichtung Emtmannsberg; Gebührenerhöhung, Öffnungszeiten; Zusatzkräfte
Beschluss:
Gebührenanpassung:
Die Gebühren werden zum 01.09.2024 wie folgt angehoben:
Für jeden angefangenen Monat im Kindertageseinrichtungsjahr (September bis einschließlich August):
a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
bisher neu
- für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 110,-- Euro 137,50
- für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 125,-- Euro 156,25
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 140,-- Euro 175,--
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 155,-- Euro 193,75
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 170,-- Euro 213,15
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 190,-- Euro 237,50
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 210,-- Euro 262,50
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 230,-- Euro 288,75
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 255,-- Euro 318,75
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 280,-- Euro 351,--
b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 110,-- Euro 137,50
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 121,-- Euro 151,25
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 133,-- Euro 166,40
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 147,-- Euro 183,75
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 161,-- Euro 202,15
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 177,-- Euro 222,40
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 195,-- Euro 244,65
c) für Schulkinder:
- für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 65,-- Euro 81,25
- für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 75,-- Euro 93,75
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 85,-- Euro 106,25
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 105,-- Euro 131,25
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 120,-- Euro 150,--
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 135,-- Euro 168,75
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 150,-- Euro 187,50
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 165,-- Euro 206,25
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunde 180,-- Euro 226,90
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 195,-- Euro 249,60
Das Spielgeld wird auf 4,-- Euro pro Kind und Monat angehoben.
Verpflegungsgeld:
Ab 01.09.2024 wird für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld in Höhe von 3,90 Euro zuzügl. des geltenden Mehrwertsteuersatzes berechnet. Die Festsetzung des Verpflegungsgeldes erfolgt zukünftig durch Beschluss des Gemeinderates. Abbestellung täglich bis 7.30 Uhr. Die Abbestellmodalitäten sind in der Hausordnung zu regeln.
Die Satzung ist anzupassen.
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung Emtmannsberg wird ab 01.09.2024 wie folgt angepasst:
Montag bis Donnerstag von 6.45 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 6.45 Uhr bis 15.00 Uhr.
Beschäftigung von Zusatzkräften:
Der Beschäftigung von Zusatzkräften (Assistenzkräften) wird zugestimmt. Die Fördermittel sind auszuschöpfen.
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Antrag auf Bezuschussung von Anschaffungen
Beschluss:
Es wird ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 15 % der veranschlagten Kosten in Höhe von 2.900,01 €, d.h. 15 % aus 2.900,01 € = 435,00 €, gewährt. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Rechnungsbeleges ausgezahlt. Diese Mittel sind eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Die Mittel sind im Haushalt 2024 nicht vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt nach Haushaltslage und Haushaltsgenehmigung.
Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Emtmannsberg werden keine Einwände gegen die Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen erhoben.
Das VRG 124 Seidwitz-Nordost Erweiterung (Stadt Creußen) grenzt an das Gemeindegebiet Emtmannsberg an. Beim späteren Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen sind die Auswirkungen, insbesondere Immissionen, auf die umliegende (Wohn-)Bebauung (OT Birk und OT Eichschlag) zu prüfen und zu bewerten.
Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Emtmannsberg
Beschluss:
Der Gemeinderat Emtmannsberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.