Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/EWS)

Vom 16. Mai 2025

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Emtmannsberg folgende

1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/EWS)

§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/EWS) vom 12. Dezember 2024 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 27. Dezember 2024, Nr. 01/2025) wird wie folgt geändert:

1.    § 6 Beitragssatz wird wie folgt geändert:
1.1  In § 6 Abs. 1 Buchstabe a) wird der Betrag „2,92“ ersetzt durch den Betrag  „3,24“.
1.2  In § 6 Abs. 1 Buchstabe b) wird der Betrag „30,97“ ersetzt durch den Betrag „32,49“.

§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Juni 2025 in Kraft.

Weidenberg, 16. Mai 2025
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Gemeinde Emtmannsberg