Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmannsberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

        im Verwaltungshaushalt
            in den Einnahmen mit     2.438.905 €
            in den Ausgaben   mit     2.438.905 €
        im Vermögenshaushalt
            in den Einnahmen mit     1.862.200 €
            in den Ausgaben   mit     1.862.200 €
ab.

§ 2

Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 406.500 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Emtmannsberg, 14. Oktober 2024
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister

 

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1.    Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        450 v.H. 
    b) für Grundstücke (B)            450 v.H.
2.  Gewerbesteuer            400 v.H.