Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmannsberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen mit 2.240.360 Euro in den Ausgaben mit 2.240.360 Euro

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 2.393.500 Euro in den Ausgaben mit 2.393.500 Euro ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 900.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 450 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 450 v.H.

2. Gewerbesteuer 400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 375.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Emtmannsberg, 30. März 2022

Gerhard Herrmannsdörfer

Erster Bürgermeister