Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Gemeinde Emtmannsberg die widerrufliche gehobene Erlaubnis mit Änderung vom 12.06.2025 für das Einleiten von Abwasser aus den Ortskanälen Hauendorf, Schamelsberg, Unterölschnitz und Oberölschnitz in verschiedene Gewässer der Gemeinde Emtmannsberg.
Im Mai waren die Kinder und Eltern der Kita Emtmannsberg zusammen mit den Erzieherinnen auf dem Weg der Schamusis Richtung Gänskopfhütte. Mit Rucksack und Wanderschuhen startete die Gruppe motiviert, alle Schamusis zu entdecken. Im Anschluss an die Wanderung gab es ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee, Kuchen und einigen warmen Speisen. Wir danken allen Teilnehmern für den wunderschönen Ausflug.
Am 30.05.2025 war es endlich so weit. Das lang ersehnte neue Sofa für die Leseecke in der Sonnengruppe wurde geliefert und konnte übergeben werden. Da der alte Sessel ausgedient hatte und nicht mehr verwendet werden konnte, hat sich der Förderverein dazu entschlossen, hier ein neues Sofa, von dem Erlös des Kinderfaschings der Vereine, anzuschaffen. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei allen unterstützenden Vereinen (FFW Emtmannsberg, SC Emtmannsberg, OGV Emtmannsberg, Schützenfreunde Emtmannsberg, FFW Hauendorf, FFW Schamelsberg, FFW Birk, Ober-/Unterölschnitz) bedanken.
Die Gemeinde Emtmannsberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Der Haushaltsplan 2025 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 15.04.2025 Nr.
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Emtmannsberg folgende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (BGS/EWS)
Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Emtmannsberg folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung:
Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen; Beteiligung als Nachbargemeinde Beschluss: Gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Creußen bestehen keine Einwände. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.
Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung 1. Beschluss: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt. 2. Beschluss: Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2028 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.