Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmannsberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt

    im Verwaltungshaushalt
            in den Einnahmen mit    2.663.190 €
            in den Ausgaben   mit    2.663.190 €
        
    im Vermögenshaushalt
            in den Einnahmen mit    1.668.500 €
            in den Ausgaben   mit    1.668.500 €
ab.

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  443.800  € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Emtmannsberg, 06.05.2025
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister


Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)   219 v.H. 
    b) für Grundstücke (B)   219 v.H.
2. Gewerbesteuer   400 v.H.