... der Gemeinde Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 01.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ Im Bereich der Fl. Nr. 122 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Bekanntmachung
Die Teilnehmergemeinschaft Emtmannsberg hat in dem Verfahren Dorferneuerung Emtmannsberg den Entwurf des Teilplanes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) erarbeitet.
Vorstandsneuwahl und Informationen zum aktuellen Stand der Dorferneuerung Emtmannsberg
In einer Teilnehmerversammlung am 17.05.2022 wurde der Vorstand der Dorferneuerung Emtmannsberg von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine Wahlperiode von sechs Jahren neu gewählt. Ihm obliegen die Geschäfte sowie die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Er wirkt somit maßgeblich an der Durchführung der Dorferneuerung mit.
Damit alle Ortschaften im Vorstand vertreten sind, ist eine gruppenmäßige Zusammensetzung festgelegt. Der gewählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Bericht des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken über das Jahr 2021 mit Bildern zu den Flurspaziergängen in Birk, Emtmannsberg/Schamelsberg und Troschenreuth.
Durch Vorgaben des BayLfD bei Veröffentlichung von Fotos und Namen in kommunalen Mitteilungsblättern bzw. Internet (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft) können wir
künftig aufgrund aktuell gültiger Datenschutzrichtlinien nur noch Berichterstattungen mit Personendaten und Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, im gemeindlichen Mitteilungsblatt sowie im Internet veröffentlichen, wenn hierzu die schriftliche Einverständniserklärung der jeweiligen Person auch gegenüber der Behörde vorliegt.