Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde daraufhin vom Landtag am 23. November 2021 beschlossen.
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S.
Seit über 30 Jahren fahren im Landkreis Bayreuth Bürgerbusse. Die Busse werden von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gefahren und sind eine wichtige Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. Dieses Projekt trägt dazu bei, die Mobilität in ländllchen Gebieten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das ehrenamtliche Bürgerbus-Team bietet den Bürgern der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg diesen besonderen Service gerne an und freut sich über jeden Fahrgast.