Das ermittelte vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss in folgender Form am 9. März 2026 gegenüber der Öffentlichkeit verkündet:
• durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Emtmannsberg www.emtmannsberg.de
• durch Anschlag im Ort Emtmannsberg, Bekanntmachungstafel Dorfstraße.
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 sind online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich.
Im Dezember war wie jedes Jahr viel los in der Kita Emtmannsberg. Der Elternbeirat machte den Kindern eine Überraschung und erweiterte die Ostheimer-Figurensammlung mit einem St. Martin und einem Bettler. Natürlich wurde vor dem ersten Adventswochenende zusammen mit den Kindern der Adventskranz geschmückt. Mit selbstgemachten Kerzen und frischen Zweigen bereiteten die Kinder die stille Zeit vor. Es wurden Plätzchen gebacken, in den Räumen leuchteten die Lichterketten und eine Nikolausfigur schmückte den Eingang.
CSU/offene Liste - Politik mit Herz und Verstand Herzliche Einladung zur Vorstellung unserer Kandidaten. Jeweils ab 19.30 Uhr stellen wir uns und unser Programm vor, stehen Rede und Antwort und erklären den Ablauf der Kommunalwahlen: - 19. Januar 2026 – Feuerwehrhaus Unterölschnitz - 21. Januar 2026 – Feuerwehrhaus Troschenreuth - 28. Januar 2026 – Gemeinschaftshaus Birk - 3. Februar 2026 – Feuerwehrhaus Schamelsberg
Die Unabhängige Bürgerliste (UBL) der Gemeinde Emtmannsberg lädt am 18.01.2026 um 10 Uhr alle interessierten Bürger der Gemeinde Emtmannsberg nach Birk ins Gemeinschaftshaus zur Infoveranstaltung mit Weißwurstfrühschoppen ein.
Am 08.02.2026 um 10 Uhr findet dann die Informationsveranstaltung, ebenfalls mit Weißwurstfrühschoppen, im FF-Haus in Unterölschnitz statt.
Die Gemeinde Emtmannsberg erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796 ff.), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573 ff.), und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom ...