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... der Gemeinde Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 01.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ Im Bereich der Fl. Nr. 122 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung finden Sie hier zum Nachlesen.
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Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen.
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Bekanntmachung
Die Teilnehmergemeinschaft Emtmannsberg hat in dem Verfahren Dorferneuerung Emtmannsberg den Entwurf des Teilplanes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) erarbeitet.
In einer Teilnehmerversammlung am 17.05.2022 wurde der Vorstand der Dorferneuerung Emtmannsberg von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine Wahlperiode von sechs Jahren neu gewählt. Ihm obliegen die Geschäfte sowie die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Er wirkt somit maßgeblich an der Durchführung der Dorferneuerung mit.
Damit alle Ortschaften im Vorstand vertreten sind, ist eine gruppenmäßige Zusammensetzung festgelegt. Der gewählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: