Haushalt 2023; Änderungen
Beschluss 1:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch
beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden
gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Beschluss 2:
Der Beschluss zum Haushalt 2023 vom 01.03.2023 wird hiermit aufgehoben.
Widmung Fl.Nr. 210/3, Gemarkung Schamelsberg, zur Ortsstraße "Flurstraße" in Schamelsberg
Beschluss:
Die bestehende öffentliche Verkehrsfläche auf Fl. Nr. 210/3, Gemarkung Schamelsberg, wird als Fortführung der Fl. Nr. 54/1 t, Gemarkung Schamelsberg, zur Ortsstraße gewidmet. Das formelle Verfahren ist durch die Verwaltung fortzuführen. Das Bestandsblatt Nr. 40 ist zu
ergänzen und abzuändern. Straßenbaulastträger für die Fl. Nr. 210/3, Länge 0,184 km, Gemarkung Schamelsberg, ist die Gemeinde Emtmannsberg.
Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028
Beschluss:
Gegen die vorgeschlagenen Bewerber bestehen keine Einwände oder Ausschlussgründe. Die Bewerber der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen sind dem Amtsgericht Bayreuth nach öffentlicher Bekanntgabe zu übermitteln.
Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen; Gewichtungsfaktor
Beschluss:
Die Gemeinde Emtmannsberg fördert Kinder im Bereich Kinderkrippe sowie auch Kindergarten bei Vollendung des dritten Lebensjahres jeweils bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor 2,0. Gleiches gilt auch für Gastkinder.
Ergebnis Gigabit-Markterkundung Emtmannsberg und anschließendes Auswahlverfahren
a) Breitbandausbau; Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern – BayGibitR; Festlegung der Erschließungsgebiete und Rahmenbedingungen zum Start des Auswahlverfahrens
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Ausbauumfang – 9 Erschließungsgebiete mit
insgesamt 144 Anschlüssen – zu. Die Beratungsfirma Breitbandberatung Bayern GmbH wird beauftragt, die Module 3 und 4 auf dem Portal des Breitbandzentrums einzustellen und das Auswahlverfahren auf der Plattform aumass abzuwickeln. Nach Ablauf des Auswahlverfahrens werden dem Gemeinderat das Ergebnis der Angebotsbewertung sowie eine Vergabeempfehlung vorgelegt.
Wertungskriterien eingehender Angebote: Wirtschaftlichkeitslücke 100%
Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke 0,9 Mio. €
Mit dem Einstieg in das weitere Auswahlverfahren gemäß Angebot vom 20.03.2023 besteht
Einverständnis.
b) Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023;
Beschluss für den Einstieg und Umsetzung der Markterkundung
Beschluss zu b):
Für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf Basis der gültigen Richtlinie erteilt die Gemeinde Emtmannsberg der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes vom 29.03.2023 in Höhe von 9.014,25 € brutto den Auftrag.