Erste Satzung zur Änderung der Satzung . . .
. . . zur Regelung von Fragen der Verfassung des Grundschulverbandes Weidenberg (Verbandssatzung)
Die Schulverbandsversammlung des Grundschulverbandes Weidenberg hat die Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 5/2021 vom 12.02.2021 bekannt gemacht. Die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes weisen auf die Veröffentlichung gemäß den jeweils dort für die amtliche Bekanntmachung von gemeindlichen Satzungen geltenden Vorschriften amtlich hin.
Weidenberg, 18.02.2021
Hans Wittauer
Verbandsvorsitzender
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung . . .
. . . zur Regelung von Fragen der Verfassung des Mittelschulverbandes Weidenberg (Verbandssatzung)
Die Schulverbandsversammlung des Mittelschulverbandes Weidenberg hat die zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 5/2021 vom 12.02.2021 bekannt gemacht. Die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes weisen auf die Veröffentlichung gemäß den jeweils dort für die amtliche Bekanntmachung von gemeindlichen Satzungen geltenden Vorschriften amtlich hin.
Weidenberg, 18.02.2021
Hans Wittauer
Verbandsvorsitzender
Satzung über die Sondernutzungen . . .
. . . an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Emtmannsberg
(Sondernutzungssatzung) - (PDF)
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 31.07.09
(BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl S. 1408) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737)
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Birk, sowie von Misch- und Regenwasser aus dem Entlastungsbauwerk Birk und der Regenwasserkanalisation Birk in den Almosbach durch die Gemeinde Emtmannsberg.
Auf die Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg wird verwiesen.
Weidenberg, 18. Februar 2021
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
KITA Emtmannsberg im Februar
Der Schnee wird langsam weniger und die närrische Zeit hat begonnen. Auch vor dem Kindergarten in Emtmannsberg macht diese nicht halt. Natürlich wurde auch dieses Jahr eine kleine Faschingsfeier abgehalten. Die Kinder verkleideten sich und mit tollen Faschingsliedern und einem Faschingsbuffet wurde das bunte Treiben untermalt.
Die Kinder hatten viel Spaß und auch die Kinder, welche aktuell zu Hause sind, kamen nicht zu kurz. Es wurden kleine Faschingstüten für den „Fasching zu Hause“ gepackt und verteilt. Einige Kindergartenkinder mit Erzieher machten sich auf den Weg und verteilten in Emtmannsberg die Tütchen. Diese waren mit Bonbons, Luftschlangen, Luftballons und Konfetti gefüllt. Somit stand auch bei diesen Kindern der lustigen Faschingsfeier zu Hause nichts mehr im Wege.

Sicherung der Gehbahnen im Winter
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer der Gemeinde Emtmannsberg gilt.
Emtmannsberg, im Januar 2021
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Freiwillige Feuerschutzabgabe in der Gemeinde Emtmannsberg
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die freiwillige Feuerschutzabgabe wurde im Jahr 2015 im Rahmen eines Spendenaufrufes erstmalig in der Gemeinde Emtmannsberg erbeten.
Nach Abschluss der Unterlagen 2020 verzeichnen wir leider nur noch einen sehr geringen Anteil von freiwilligen Spenden für den Feuerschutz in der Gemeinde.
Die Gemeinde Emtmannsberg steht auch 2021 vor finanziellen Herausforderungen, wenn es z.B. um den Austausch verbrauchter Einsatzkleidung für die Einsatzkräfte geht.
Ihre Spenden werden zu 100% in Projekte investiert, um den von Ihnen in Notfällen gewohnten Sicherheitsstandart auch in Zukunft garantieren zu können.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Emtmannsberg auch im Jahr 2021 bitten, eine freiwillige Feuerschutzabgabe in Höhe von 10,00 Euro an die Gemeinde Emtmannsberg zu spenden.
Bankverbindung:
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE28 7735 0110 0570 3612 20
BIC: BYLADEM1SBT
Wenn Sie sich zur Zahlung der freiwilligen Feuerschutzabgabe 2021 entschließen sollten, gilt Folgendes zur Überweisung:
Hinweis: Bis zu einer Höhe von 300 Euro gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Ab 301 Euro bitte Namen und Anschrift für die Spendenbescheinigung angeben.
Für Ihre Förderung bedanken wir uns bereits heute recht herzlich
Emtmannberg, im Januar 2021
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Ausschreibung Vorpraktikant/-in (m/w/d)
Die Gemeinde Emtmannsberg sucht für ihre Kindertageseinrichtung für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 ab 1. September 2021 eine/n
Vorpraktikantin/-en (m/w/d)
im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in (SPS 1/SPS 2).
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Subirre unter Tel. 09278 977-26.
Datenschutzhinweise
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung . . .
. . . für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS -) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe hat in ihrer Sitzung vom 05.11.2020 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabesatzung – WAS -) beschlossen.
Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 34 vom 30. November 2020 bekannt gemacht. Der Satzungstext ist zudem unter der Rubrik Bekanntmachungen Wasserzweckverband abgedruckt.
Festsetzung der Grundsteuer 2021
Die Grundsteuer 2021 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung der Gemeinde Emtmannsberg nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage dieser Bekanntmachung zu laufen beginnt, entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Emtmannsberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gem. Emtmannsberg und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gem. Emtmannsberg und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.
- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit eines Steuerbescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten.
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen.
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI 13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus.
Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Sollten sich der Einheitswert oder die Eigentumsverhältnisse beim einzelnen Grundstück für das Jahr 2021 noch ändern, werden Berichtigungsbescheide erteilt.
Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278 977-58 zur Verfügung.
Emtmannsberg, 16. November 2020
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Emtmannsberger Kalender 2021
1. Sommerferien-Fotowettbewerb der Kinder
In den Sommerferien haben die Jugendbeauftragten der Gemeinde Emtmannsberg Gerlinde Ströbel und Johannes Schrödel alle Kinder eingeladen, unter dem Motto „So hast du Emtmannsberg noch nicht gesehen“, ein Foto in ihrer Gemeinde Emtmannsberg zu knipsen. Die Siegerfotos wurden nun in einem Wandkalender für das Jahr 2021 abgedruckt.
Dieser kann ab sofort für 8 € pro Kalender zu Gunsten der Emtmannsberger Bürgerstiftung erworben werden. Diese fördert u.a. die gemeindlichen Spielplätze. Perfekt als Weihnachtsgeschenk oder auch für das eigene Zuhause.
Ein herzliches Dankeschön an alle Kinder, die mitgemacht haben. Sie haben bereits ein kleines Geschenk von Gerlinde Ströbel und Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer erhalten.
Erhältlich ist der Kalender im Dorfladen Emtmannsberg oder bei den Jugendbeauftragten
Gerlinde Ströbel, Troschenreuth 7, 0160-96449620
Johannes Schrödel, Birk 19, 0170-3081330

Überschwemmungsgebiet Roter Main
Vollzug der Wassergesetze;
Bekanntmachung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Roten Main
(Gewässer Il. Ordnung) in den Gebieten der Gemeinde Emtmannsberg und des Marktes Weidenberg
Fluss-km 42,100 bis 59,000
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Roten Main (Gewässer II. Ordnung) im Gebiet der Gemeinde Emtmannsberg.
Auf die Bekanntmachung unter
Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft wird verwiesen.
Weidenberg, 20. Oktober 2020
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit . . .
. . . im Zweckverband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.06.2020 eine Entschädigungssatzung erlassen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 19/2020 vom 06. August 2020 bekannt gemacht. Die am Zweckverband beteiligten Gemeinden haben in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung der Satzung hinzuweisen.
Weidenberg, 17. August 2020
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung . . .
. . . des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.06.2020 die Zweite Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen. Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Die Satzung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 19/2020 vom 06. August 2020 bekannt gemacht. Die am Zweckverband beteiligten Gemeinden haben in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung der Satzung hinzuweisen.
Weidenberg, 17. August 2020
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Förderverein KIGA Emtmannsberg
Am 28. Juli lud der Förderverein des KIGA Emtmannsberg zur Jahreshauptversammlung. Corona bedingt wurde diese um einige Monate nach hinten verschoben.
Die Vorsitzende Mirjam Pauscher begrüßte alle Anwesenden und konnte in einige interessierte Gesichter blicken. Sie ließ die letzen Jahre Revue passieren und verwies auf einige Anschaffungen, wie z.B. den Elektrobus für die Krippenkinder oder die Übernahme der Kosten für verschiedene Ausflüge der Kinder. Auch für das kommende Jahr übernimmt der Förderverein die Kosten einer Hauswirtschafterin, welche den Kita Alltag für die Kinder und Erzieherinnen vereinfachen soll.
Karin Benker stellte den Kassenbericht vor und konnte eine sehr gut geführte Kasse vorweisen, welches ihr auch die beiden Kassenprüfer bescheinigten. Auch der 1. Bürgermeister Gerhard Herrmannsdörfer würdigte die Arbeit des Fördervereins ohne dessen Engagement und finanzielle Unterstützung einige Vorhaben nicht umsetzbar wären. Unter Punkt 6 der Tagesordnung standen die Neuwahlen an. Die aktuelle Vorstandschaft des Fördervereins stand nicht mehr zur Wahl, da die meisten seit mehreren Jahren auch keine Kinder mehr im Kindergarten haben.

Die neue Vorstandschaft, setzt sich wie folgt zusammen. Vorsitzende: Ilona Ponfick, Stellvertreter: Alexander Scherz, Kassier: Bettina Dressendörfer, Beisitzer: Helen Opel, Angela Keller und Zvonko Vejnovic.
Die neue Vorstandschaft freut sich auf ihre bevorstehende Arbeit um die Kita zu unterstützen und wünscht sich auch für die kommenden Jahre die Unterstützung der Kindergarten Eltern.
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes
– WHG – vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2018 (BGBl S. 2254) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737)
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Abwasser aus den Ortskanälen Hauendorf, Schamelsberg, Unterölschnitz und Oberölschnitz durch die Gemeinde Emtmannsberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.
Emtmannsberg, 17. Juni 2020
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister
Geschäftsordnung Gemeinderat Emtmannsberg
Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Emtmannsberg (PDF)
Satzung Gemeindeverfassungsrecht
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (PDF)
Ausschreibung Kindertageseinrichtung
Die Gemeinde Emtmannsberg sucht für ihre Kindertageseinrichtung für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 ab 1. September 2020 eine/n
Vorpraktikantin/-en (m/w/d),
im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in (SPS 1/SPS 2).
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Subirre unter Tel. 09278 977-26.
Datenschutzhinweise
Anmeldung Kindertageseinrichtung
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2020 bei uns einzureichen.
Haben Sie bereits für das kommende Betreuungsjahr 2020/2021 den Bedarf an einem Platz in Papierform angemeldet, so bitten wir Sie, diesen auch online anzumelden.
Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2020 über das Bürgerserviceportal an.
Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.
Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Emtmannsberg. Gern können Sie aber auch bei einem persönlichen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung in Verbindung.
Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Ansprechpartner:
Frau Mayer 09278 977-48
Frau Schneck 09278 977-78
Frau Trautner 09278 977-23
Bericht Bürgerstiftung Emtmannsberg
Bisherige Aktivitäten:
Vorstellung bei der Bürgerversammlung, Seniorenstammtisch, Seniorenweihnachtsfeier
Flyer der Stiftung bei Geburtstagen, Hochzeiten, Weihnachtsgeschenken beigefügt
Unterstützung durch Adventsmarkt und den 60 Geb. von Bürgermeister Thomas Kreil
Beschluss aus 2018 Förderung erstes Projekt: Unterölschnitz 750 Euro vorbildliche Aktion der Bürgerschaft in Unterölschnitz (siehe Bild links)

Weitere Projekte und Aktivitäten 2018/19:
Bericht im Rahmen der Bürgerversammlung und Homepage der Gemeinde
Vorstellung im Rahmen Schlosseinweihung
Erlös Schlosseinweihung 3000 Euro je 1500 Euro Spende zur Verwendung in den nächsten 2 Jahren, 1500 Euro als Zustiftung zur nachhaltigen Steigerung des Grundstockvermögens.
Das Bild in der Mitte zeigt den Arbeitskreis Schlosseinweihung (v.l. Gerald Schreiner, Karin Benker, Gerhard Herrmannsdörfer, Thomas Kreil, Gerlinde Ströbel und Norbert Jäger) bei der Übergabe des Erlöses. Danke auch an alle Helfer und Vereine für das gelungene Fest.
Zur Verfügung stehen aus 2018: 5479,54 Euro – 750 Euro (Spielgerät Unterölschnitz)= 4729,54 Euro
Beschluss 1
Unterstützung Spielplatz Birk mit 750 Euro, gemeinnützige Aktion von Vereinen beim Aufbau geplant - Spenden in 2019 hierfür 550 Euro bereits eingegangen.
Beschluss 2
Bedarf „Erste Hilfe“ Defibrillator in verschiedenen Ortsteilen in Zusammenarbeit mit Feuerwehren und der Emtmannsberger Bank. Zunächst an den Feuerwehrhäusern in Troschenreuth und Unterölschnitz je 750 Euro. Schulungen für die Bevölkerung in allen Ortteilen werden mit geplant.
Künftige Projekte (Projektrücklage 2.479,54 Euro + Spenden 2019)
Wunsch/Bedarf aus der Zukunftswerkstatt: z.B. Spielplatz Schamelsberg im Rahmen des neuen Löschwasserbehälter, Bedarf Oberölschnitz prüfen, weitere Projekte werden geprüft.
Vielen Dank an alle Spender und Unterstützer unserer Bürgerstiftung. Wenn auch Sie unsere Bürgerstiftung unterstützen möchten, informieren Sie sich unter www.emtmannsberg.de
Gerhard Herrmannsdörfer
Stiftungsratsvorsitzender
Ladesäule für Elektroautos in Emtmannsberg
Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordbayern
Am Schlosshof in Emtmannsberg können ab sofort zwei Elektroautos gleichzeitig mit regionalem Ökostrom geladen werden. Bürgermeister Thomas Kreil hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019 zusammen mit Christopher Krug, Ansprechpartner für Elektromobilität bei der N-ERGIE Aktiengesellschaft, eine neue Ladesäule symbolisch in Betrieb genommen.
Die Ladesäule der N-ERGIE verfügt über zwei Typ2-Steckdosen mit einer Leistung von je 22 Kilowatt (kW). Die beiden anliegenden Parkplätze sind ausschließlich für Elektroautos vorgesehen, die hier aufgeladen werden.
„Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind für all unsere Entscheidungen zwei sehr wichtige Grundlagen“, sagt Bürgermeister Kreil. „Auch im Bereich Verkehr wollen wir neue Wege gehen. Mit der Ladesäule für Elektroautos wollen wir die Elektromobilität als ein Mittel zur Emissionsreduktion bei uns vor Ort fördern.“
„Die Elektromobilität trägt dazu bei, die CO2-Emissionen zu verringern und spielt in unserer Nachhaltigkeitsstrategie eine wichtige Rolle“, sagt Christopher Krug. „Als regionaler Energieversorger treiben wir gemeinsam mit den Kommunen den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordbayern voran. Deshalb engagieren wir uns zusammen mit Emtmannsberg und dem Landkreis Bayreuth für den Klimaschutz.“
Einheitliche Technik und günstige Konditionen im Ladeverbund+
Die Säule wird in den Ladeverbund+ integriert, eine Kooperation von derzeit 60 Stadt- und Gemeindewerken. Alle Ladesäulen im Ladeverbund+ sind mit einem einheitlichen Zugangssystem ausgestattet. Der Zugang erfolgt unter anderem über das Mobiltelefon.
Für E-Mobilisten, die Stromkunden bei einem im Ladeverbund+ organisierten Stadtwerk sind, gibt es an den Ladesäulen besonders günstige Konditionen: Nach einmaliger Registrierung laden sie ihr Elektroauto zu einem ermäßigten Tarif.
Elektromobilität bei der N-ERGIE
Energiewende heißt auch Mobilitätswende. Elektromobilität trägt zum Erreichen der Klimaschutzziele bei und stärkt aufgrund ihrer Speicher- und Ladestruktur gleichzeitig eine dezentral ausgerichtete Energiewende. Deshalb ist die Förderung der Elektromobilität fest in der Konzernstrategie der N-ERGIE verankert.
Ihren eigenen Fuhrpark stellt die N-ERGIE sukzessive auf Elektrofahrzeuge um und setzt bereits über 100 Elektroautos für Dienstfahrten ein.


Festsetzung der Grundsteuer 2020
Festsetzung der Grundsteuer 2020 (PDF)
Veröffentlichung von Personenstandsdaten im Amtsblatt
Aufgrund von Anregung aus der Bürgerschaft und unserer Abonnenten des Amtsblattes werden die Geburtstagsjubilare ab einer der nächsten Ausgaben wieder veröffentlicht. Auch Personenstandsdaten wie Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle werden künftig wieder veröffentlicht.
Abgedruckt werden folgende Daten ab dem 70. Geburtstag:
Rufname, Name, Wohngemeinde, Datum und Art des Jubiläums.
Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger bekommen demnächst ein Informationsschreiben zugesandt.
Weidenberg, 17. Februar 2017
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender