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Aktuelles
... der Gemeinde Emtmannsberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss vom 01.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sandäcker III“ Im Bereich der Fl. Nr. 122 (Teilfläche), Gemarkung Emtmannsberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
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Definition einer Gewässerkulisse für Gewässerrandstreifen bzw. vertiefte Überprüfung der Gew.III-Kulisse
Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen.
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Bekanntmachung
Die Teilnehmergemeinschaft Emtmannsberg hat in dem Verfahren Dorferneuerung Emtmannsberg den Entwurf des Teilplanes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) erarbeitet.